Organisatorische Informationen für Aussteller

1. Kontaktinformationen, Fristen für Auf- und Abbau sowie Öffnungszeiten der Messe.

Unterstützung für Aussteller: konsultanttechniczny@warsawexpo.eu

Aufbau der Stände:
  • Individueller Aufbau: 24.01.2027 8:00-18:00, 25.01.2027 8:00-20:00
  • Aufbau durch Ptak Warsaw Expo: 25.01.2027 8:00-20:00
Abbau der Stände:
  • 28.01.2027 17:00-24:00
  • 29.01.2027 8:00-12:00
Öffnungszeiten der Messe vom 26.-28. januar 2027:
  • Für Aussteller – 8:00 – 18:00
  • Für Besucher – 10:00 – 17:00

Alle Details werden in Kürze bekannt gegeben.

2. Wichtige technische Informationen der PTAK WARSAW EXPO (PWE): Strom-, Wasser- und Internetanschlüsse, zulässige Belastung der Ausstellungsfläche, maximales Gewicht der hängenden Elemente, maximale Bauhöhe.

Stromanschlüsse:

Der Aussteller ist verpflichtet, die entsprechende Leistung für die Stromanschlüsse zu bestellen, die zur Versorgung aller am Stand verwendeten elektrischen Geräte erforderlich sind.
Die Gesamtleistung der Geräte und der Beleuchtung am Stand bildet die Grundlage für die Sicherstellung der passenden Stromversorgung.

Wasseranschlüsse:

Der Aussteller ist verpflichtet, Wasseranschlüsse zu bestellen, die der Anzahl der am Stand angeschlossenen Maschinen und Geräte entsprechen. Es ist untersagt, mehr als ein Gerät oder ein Waschbecken an einen einzigen Wasseranschluss anzuschließen (gilt sowohl für Zu- als auch für Abfluss). Die Nutzung von Verteilpunkten oder Abzweigungen für mehrere Geräte ist nicht gestattet.

Beschreibung der Anschlüsse auf dem Gelände der PWE:

Stromanschlüsse:
  • werden in den im Bestellformular des Veranstalters angegebenen Leistungsbereichen (in kW) bereitgestellt,
  • Drehstromanschlüsse werden ab 9 kW geliefert,
  • Aussteller, die Drehstrom bestellen, werden gebeten, den Steckertyp (16 A, 32 A, 63 A) sowie den Stromverbrauch der am Stand angeschlossenen Maschine/des Geräts anzugeben. Der für den Standbau verantwortliche Aussteller oder Subunternehmer ist verpflichtet, die genaue Position jeder Anschlussstelle im Projekt zu bestimmen.
Wasseranschlüsse:
  • Zulauf – Rohrdurchmesser 0,5 Zoll, mit Ventil abgeschlossen,
  • Ablauf für Waschbecken – Rohrdurchmesser 1 Zoll,
  • Ablauf für Geräte/Maschinen – PVC-Rohr, Durchmesser 2 Zoll.

Internetanschluss: kabelgebunden oder WLAN (je nach Bedarf des Ausstellers).
Ein Internetanschluss ist jeweils nur einem Computer zugeordnet.

MAXIMALE BELASTUNG von 1 m² AUSSTELLUNGSFLÄCHE: 2,5 t/m² UND MEDIENKANÄLEN: 500 kg.

MAXIMAL ZULÄSSIGES GEWICHT VON ABGEHÄNGTEN ELEMENTEN: 50 kg pro Punkt*

* Alle Arten von Abhängungen müssen stets mit dem technischen Berater abgestimmt werden. Das Abhängen von Kundenelementen an der Hallendecke ist nur möglich, wenn die erforderliche Dokumentation eingereicht wurde (Erklärung zur Abhängung von Elementen, Standgrundriss mit Projekt und markierten Abhängepunkten, Dokumente, die die Trilock-/Quadrolock-Konstruktion oder jede andere – auch eine eigene – Konstruktion bestätigen, an der die Elemente befestigt werden sollen). Die Unterlagen müssen spätestens 40 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden und die Zustimmung des Veranstalters ist erforderlich.

MAXIMALE HÖHE DER INDIVIDUELLEN STANDBAUKONSTRUKTION: gemäß dem vom Veranstalter erhaltenen technischen Standplan.

3. Verfahren zur Genehmigung von Ständen und Flächen sowie Sicherheitsvorschriften auf dem Gelände der PWE.

Der Ort der Standübernahme ist der Technische Ausstellerservicepunkt, der sich auf dem Gelände der PWE befindet.

Zusätzliche Bestellungen oder Änderungen an den aufgebauten Ständen werden, sofern möglich, am Tag der Standübergabe durchgeführt.

Die Standgestaltung durch die Aussteller erfolgt am Tag der Standübernahme.

Gemäß der Messeordnung dürfen für die Standdekoration ausschließlich nicht brennbare Materialien oder Materialien verwendet werden, die mit feuerfesten Mitteln behandelt wurden und eine geringe Entzündbarkeit aufweisen.

Feuerfest imprägnierte Materialien müssen über ein aktuelles Zertifikat zur Feuerbeständigkeit verfügen.

Der Aussteller ist verpflichtet, aktuelle Zertifikate, die den Grad der Feuerbeständigkeit und Nichtbrennbarkeit der verwendeten Materialien bestätigen, am Technischen Ausstellerservicepunkt vorzulegen.

Auf dem Gelände der PWE ist das Rauchen sowie das Mitbringen und Verwenden von Gaskartuschen – auch touristischer Art – strengstens verboten.

Die am Stand verwendeten Dekorationen dürfen die Wände und den Boden der PWE nicht beschädigen; daher ist das Anlehnen von Metall-, Glas- oder Möbelelementen an die Wände ohne entsprechenden Schutz untersagt.

Ausstellern, die ihre Stände selbst dekorieren, ist es untersagt, Nägel, Schrauben oder Stifte in die Wände zu schlagen oder einzudrehen.

Im Falle einer Beschädigung von Bestandteilen der Standkonstruktion haftet der Aussteller für die Kosten des Austauschs oder der Reparatur des beschädigten Elements.

Zurücklassen von Ausstellergegenständen am Stand:

Gemäß der Messeordnung ist das Entfernen von Exponaten sowie der Abbau des Standes vor dem offiziellen Messeende verboten.

Der Abbau der Standbauelemente erfolgt ausschließlich in den vom Veranstalter festgelegten Zeiten. Die Aussteller sind verpflichtet, sämtliche für den Stand verwendeten Dekorationen zu entfernen (Exponate, Werbetafeln, Banner, Poster einschließlich doppelseitigem Klebeband, farbige Folien auf Konstruktionselementen) und die belegte Ausstellungsfläche (den Stand) in den Zustand zurückzuversetzen, in dem sie vom Veranstalter übergeben wurde.

ACHTUNG!!!

Im Falle einer Beschädigung der Standmodule oder des Zurücklassens von Dekorationselementen (Grafiken) am Stand trägt der Aussteller die Kosten für die Renovierung oder Reinigung der Standmodule.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste am Eigentum des Ausstellers, das nicht innerhalb der festgelegten Frist vom Messegelände entfernt wurde. Auf dem Gelände der PWE besteht ein absolutes Verbot der Nutzung von offenem Feuer, Maschinen wie Trennschleifern oder Schweißgeräten sowie staubintensiven Werkzeugen ohne Staubabsaugung.

Der Ort der Abnahme der Fläche sowie der bestellten Anschlüsse ist der Technische Ausstellerservicepunkt auf dem Gelände der PWE.

ie Abnahme der Fläche zusammen mit den Medienanschlüssen für den Standbau erfolgt am Tag des Beginns der Montage auf Grundlage des Abnahmeprotokolls der Ausstellungsfläche.

Die Person, die die Fläche übernimmt, muss – sofern sie nicht der Aussteller selbst ist (z. B. Standbauer) – eine vom Aussteller unterzeichnete und gestempelte Originalvollmacht des Ausstellers vorlegen. Bei der Ankunft zum Aufbau und zur Messe melden Sie sich bitte im Ausstellerbüro, um die Ausweise abzuholen und den Stand zu übernehmen. Während des Aufbaus geben wir „AUFBAU“-Aufkleber aus, während der Messe den Ausweis „AUSSTELLER“. DIE AUSWEISE WERDEN AUSSCHLIESSLICH IM AUSSTELLERBÜRO AUSGEGEBEN. Jede Person, die den Stand vorbereitet oder betreut, ist verpflichtet, den Ausweis (gut sichtbar) während der gesamten Aufbau- und Messezeit zu tragen. Die „AUSSTELLER“-Ausweise werden nicht früher als am Tag vor der Eröffnung der Messe ausgegeben. Zur schnelleren Ausgabe empfehlen wir, die Daten im Generator auszufüllen.

Die technischen Ausweise sind nur während des Auf- und Abbaus gültig und berechtigen nicht zum Zutritt zum Messegelände während der Veranstaltung.

Stände, deren Ausstattung und Dekorationen müssen ausschließlich aus nicht brennbaren Materialien bestehen oder mit feuerhemmenden Mitteln mit dem entsprechenden Grad der Flammwidrigkeit behandelt sein. Der Aussteller ist verpflichtet, dem Veranstalter das entsprechende Zertifikat vorzulegen, das die Brennbarkeitsklasse der verwendeten Materialien bestätigt.

Der Scan oder die Fotokopie der Zertifikate sollte dem Veranstalter zusammen mit dem architektonischen Standentwurf 40 Tage vor Beginn der Messe zugesendet werden.

Der für den Standbau verantwortliche Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtlichen Abfall sowie alle von der Konstruktion verbleibenden Elemente vom Stand und aus den Verkehrswegen zu entfernen. Der für die Installation verantwortliche Auftragnehmer ist verpflichtet, jede Wand, die an einen Nachbarstand angrenzt und höher als 2,4 m ist, fertigzustellen oder in ästhetisch ansprechender Weise in weißer Farbe zu verkleiden. Die Verkleidung muss aus nicht transparenten Materialien bestehen.

Der Aussteller trägt die volle Verantwortung für alle Verluste oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Ausstellungsfläche sowie der Räumlichkeiten und Ausstattung des Ausstellungs- und Kongresszentrums durch seine eigenen Mitarbeiter oder das mit dem Standbau beauftragte Unternehmen entstehen. Mitarbeiter, die Elektroinstallationen durchführen, müssen über gültige SEP-Zertifikate für den Betrieb elektrischer Geräte verfügen.

Ein Aussteller, der den Standbau selbst oder durch ein beauftragtes externes Unternehmen ausführt, ist verpflichtet:
  • den Namen und die Adresse des Unternehmens anzugeben, das den Standbau durchführt,
  • den Standbauunternehmer zu bevollmächtigen, die Ausstellungsfläche offiziell für den Bau des Messestandes zu übernehmen,
  • dem Veranstalter 40 Tage vor Beginn der Messe den architektonischen, elektrischen und sanitären Standentwurf zur Genehmigung vorzulegen,
  • die Genehmigung für die Installation der genannten technischen Systeme einzuholen,
  • die Vollmacht sowie eine Erklärung des Auftragnehmers zusammen mit Zertifikaten einzureichen, die bestätigen, dass die für den Standbau verwendeten Materialien nicht brennbar sind,
  • vollständige Dokumentation zu den abgehangenen Konstruktionen einzureichen.
Abbau von selbst errichteten Messeständen

Gemäß der Messeordnung ist das Entfernen von Exponaten sowie der Abbau des Standes vor dem offiziellen Ende der Messe verboten.

Der Abbau der Standbauelemente erfolgt ausschließlich zu den vom Veranstalter festgelegten Zeiten. Die Aussteller sind verpflichtet, sämtliche für den Stand verwendeten Dekorationselemente (Exponate, Werbetafeln, Banner, Poster einschließlich doppelseitigem Klebeband, farbige Folien auf Konstruktionselementen) zu entfernen und die belegte Ausstellungsfläche in den Zustand zurückzuversetzen, in dem sie vom Veranstalter übergeben wurde.

Der Abbau des Standes muss spätestens bis zum Ende der vom Veranstalter festgelegten Frist abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung der Fristen führt zu zusätzlichen Kosten für den Aussteller. Nach dem Abbau ist die Ausstellungsfläche dem Veranstalter in unbeschädigtem Zustand zu übergeben, entsprechend dem Zustand vor dem Aufbau des Standes. Alle für den Standbau verwendeten Elemente, Teppiche sowie Klebebänder müssen vollständig von der Fläche entfernt werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäß durchgeführten Abbau entstehen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Zerstörung oder den Verlust von Eigentum des Ausstellers, das nicht innerhalb der festgelegten Frist vom Messegelände entfernt wurde. Die für den Abbau eintreffenden Teams müssen „technische“ Ausweise besitzen (erhältlich am Technischen Ausstellerservicepunkt auf dem Messegelände).
Die Einfahrt von Liefer- und Schwerlastfahrzeugen zum Abbau ist erst ab dem Zeitpunkt des Messeendes möglich.

4. Informationen zum Entladen, zu Kuriersendungen und zur Spedition in der PWE.

Entladen und Transport von Materialien auf dem Gelände der PWE. AUSSTELLER, DIE KURIERDIENSTE NUTZEN, SIND VERPFLICHTET, DIE VERSANDTEN PAKETE PERSÖNLICH ENTGEGENZUNEHMEN.

Die Lieferung von Waren und Messeexponaten während der Messe muss spätestens 30 Minuten vor der Eröffnung der Messe abgeschlossen sein; an den übrigen Tagen erfolgt sie während der Aufbaustunden.

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für an Aussteller gesendete Pakete, daher wird keine Sendung durch den Technischen Ausstellerservicepunkt vom Kurier angenommen.

Die exklusiven Rechte für Transportdienstleistungen (einschließlich des Verkehrs von Gabelstaplern und anderen Transportfahrzeugen innerhalb der Messehallen) besitzt folgendes Unternehmen:

NETLOG POLSKA Sp. z o.o.

Rafał Skrobutan
Koordynator / Coordinator
tel. +48 22 256 70 55
tel. +48 668 890 274
e-mail: rafal.skrobutan@netlog.org.pl
www.netlog.org.pl

Der Offizielle Messe-Spediteur führt exklusiv die Lade- und Entladedienstleistungen auf dem Gelände der PWE (Polnisches Ausstellungs- und Kongresszentrum) mithilfe mechanischer Geräte wie Gabelstaplern und Kränen durch. In diesem Zusammenhang gilt auf dem Gelände der PWE ein Verbot für Aussteller und Dritte, ohne Zustimmung des Veranstalters oder des Offiziellen Messe-Spediteurs mechanische Entladegeräte wie Kräne oder motorisierte Gabelstapler auf das Gelände zu bringen.

Der Spediteur erbringt seine Dienstleistungen durch:
  • Organisation des Ausstellungstransports, umfassende PWE-Serviceleistungen,
  • Entladen und Laden von Messegütern gemäß den Anweisungen des Absenders,
  • Unterstützung durch qualifiziertes Personal beim Auspacken/Verpacken von Exponaten am Stand,
  • fachgerechte Lagerung von Leergebinden, Exponaten und Standbaumaterialien,
  • Vermietung von Gabelstaplern und Transportplattformen.